Der hat wohl ein Sch(r)äuble locker!
am Samstag, 7. Juli 2007, 22:54 im Topic 'Politik'
Sagen Sie mal Herr Schäuble,
"sind Sie heute mit dem falschen Fuß zuerst aufgestanden?", möchte man Sie fragen, aber das verbietet sich ja. Es bleibt mir vielleicht die Frage: Was um alles in der Welt hatten Sie denn zum Frühstück?
Da werden Sie doch glatt mit der Aussage zitiert, die gezielte Tötung von Verdächtigen sei ein rechtliches Problem, das es zu lösen gelte.
Vielleicht ist es Ihnen in den letzten 62 Jahren nicht aufgefallen, aber dieser Staat hat aus gutem Grunde Regeln dafür aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen überhaupt ein Mensch getötet werden darf. Mit damals jugendlichen 31 Jahren ist Ihnen vielleicht die Diskussion um den "finalen Rettungsschuß" entgangen, den 12 von 16 Bundesländern in ihre Polizeigesetze aufgenommen haben. Außer Notwehr bzw. Nothilfe fällt mir beim besten Willen keine verfassungsgemäße Einschränkung des Grundrechts auf Leben ein. Es scheint, dies geht Ihnen auch so, und zu dieser messerscharfe Beobachtung gehören Sie bereits beglückwünscht.
Schaudern läßt mich jedoch Ihre nun in bester Schilyscher Tradition gestellte Forderung, da doch endlich mal was zu machen. Verdächtige, na, die sind ja schon qua definitionem verdächtig, die sollte man doch ruhig auslöschen können. Was machen wir denn mit so einem Bin Laden, wenn wir ihn je fangen sollten? Etwa einen Prozeß führen? Wo kämen wir denn da hin? So einen Unsinn haben die Alliierten schon in den Nürnberger Prozessen getrieben, wäre ja noch schöner! Ist ja doch nichts dabei herausgekommen, die Neonazis nisten sich wieder fröhlich ein und lassen sich von Polizeioberen der Stadt Dessau in Schutz nehmen. Die dort gechassten Staatsschützer kann man sich mit Ihrer Lösung auch grad sparen, bilden wir doch lieber Killerkommandos aus.
Wenn wir dann erstmal die Verdächtigen vom Internet und Telefon abgeklemmt haben, und damit in bester Manier chinesische Verhältnisse kopiert haben, dann kann man natürlich auch nicht mehr staatliche Onlinedurchsuchungen bei Ihnen lancieren. Im Vorbeigehen bringen wir dann noch schnell die ohnehin schon angeschlagene Unschuldsvermutung zur Strecke und zack - bleiben die ungemütlichen Quertreiber, G8-Gegner, Bartträger und alle, die da sonst noch kreuchen und fleuchen, zwangsläufig "Verdächtige" - und damit also frei zum Abschuß.
Auf erkannten Feind - Feuer frei!
"sind Sie heute mit dem falschen Fuß zuerst aufgestanden?", möchte man Sie fragen, aber das verbietet sich ja. Es bleibt mir vielleicht die Frage: Was um alles in der Welt hatten Sie denn zum Frühstück?
Da werden Sie doch glatt mit der Aussage zitiert, die gezielte Tötung von Verdächtigen sei ein rechtliches Problem, das es zu lösen gelte.
Vielleicht ist es Ihnen in den letzten 62 Jahren nicht aufgefallen, aber dieser Staat hat aus gutem Grunde Regeln dafür aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen überhaupt ein Mensch getötet werden darf. Mit damals jugendlichen 31 Jahren ist Ihnen vielleicht die Diskussion um den "finalen Rettungsschuß" entgangen, den 12 von 16 Bundesländern in ihre Polizeigesetze aufgenommen haben. Außer Notwehr bzw. Nothilfe fällt mir beim besten Willen keine verfassungsgemäße Einschränkung des Grundrechts auf Leben ein. Es scheint, dies geht Ihnen auch so, und zu dieser messerscharfe Beobachtung gehören Sie bereits beglückwünscht.
Schaudern läßt mich jedoch Ihre nun in bester Schilyscher Tradition gestellte Forderung, da doch endlich mal was zu machen. Verdächtige, na, die sind ja schon qua definitionem verdächtig, die sollte man doch ruhig auslöschen können. Was machen wir denn mit so einem Bin Laden, wenn wir ihn je fangen sollten? Etwa einen Prozeß führen? Wo kämen wir denn da hin? So einen Unsinn haben die Alliierten schon in den Nürnberger Prozessen getrieben, wäre ja noch schöner! Ist ja doch nichts dabei herausgekommen, die Neonazis nisten sich wieder fröhlich ein und lassen sich von Polizeioberen der Stadt Dessau in Schutz nehmen. Die dort gechassten Staatsschützer kann man sich mit Ihrer Lösung auch grad sparen, bilden wir doch lieber Killerkommandos aus.
Wenn wir dann erstmal die Verdächtigen vom Internet und Telefon abgeklemmt haben, und damit in bester Manier chinesische Verhältnisse kopiert haben, dann kann man natürlich auch nicht mehr staatliche Onlinedurchsuchungen bei Ihnen lancieren. Im Vorbeigehen bringen wir dann noch schnell die ohnehin schon angeschlagene Unschuldsvermutung zur Strecke und zack - bleiben die ungemütlichen Quertreiber, G8-Gegner, Bartträger und alle, die da sonst noch kreuchen und fleuchen, zwangsläufig "Verdächtige" - und damit also frei zum Abschuß.
Auf erkannten Feind - Feuer frei!